Bürgerbeteiligung und Beiratsangelegenheiten Info

Bürgerbeteiligung und Beiräte

Bürgerbeteiligung und Petitionen

In den letzten Jahren haben wir die Arbeit der Beiräte als bürgernahe Entscheidungsgremien und wesentliche Instrumente lokaler Demokratie weiter gefördert. Ein wichtiger Schritt dahin ist die Neuregelung der Wahl des Ortsamtsleiters durch die Beiräte. Diese erhalten zudem mehr Eigenverantwortung, auch in Budgetfragen. Und im neuen Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Beiratsangelegenheiten können in einer aktuellen Stunde Themen vorgestellt werden, die den Menschen unter den Nägeln brennen.

 

Mit dem neuen Beirätegesetz wollen wir die Beiräte weiter stärken, sie in ihrer Arbeit noch besser unterstützen und ihren Verantwortungsbereich ausweiten.

 

Und auch das Petitionsgesetz wurde grundlegend überarbeitet. Unsere Ziele hierbei: Die Vereinfachung des Petitionsrechts durch größere Bürgerfreundlichkeit und die Einführung der Massen-, Sammel - und der Onlinepetition. Das Gesetz wurde im Oktober 2009 von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen. Das Bremer Petitionsgesetz ist damit eines der modernsten Deutschlands.

WiN Projekt Bewegungsbaustelle an der Friedrich-Ebert-Schule. Foto: afz

WiN Projekt Bewegungsbaustelle an der Friedrich-Ebert-Schule. Foto: afz